D&O Vertrag - Schutz vor Imageschaden und Bilanzschutz
Das ABS-System für Unternehmen

D&O-Vertrag für Unternehmen

Der D&O-Vertrag schützt die Bilanzen und das Image eines Unternehmens. Werden Managern eines Unternehmens Pflichtverletzungen vorgeworfen und damit Schadensersatzansprüche geltend gemacht, hat das immer auch negative Konsequenzen für das Unternehmen. Zum einen ist ein beträchtlicher Vermögensschaden entstanden und zum anderen müssen sich die Manager dazu vor Gericht verantworten. Die Folgen sind oft langwierige Rechtsprozesse, die natürlich auch schnell ein öffentliches Interesse erzeugen. Negative Schlagzeilen führen zu Imageverlust und können so schnell auch Umsatzrückgänge zur Folge haben. Auch die angespannte Atmosphäre innerhalb des Unternehmens sorgt auf Dauer für mögliche Leistungsrückgänge.

Schutz vor Imageverlust:

Ein D&O-Vertrag kann der Gefahr von schlechter Presse und Imageverlust entgegenwirken. Oberstes Ziel ist eine schnelle und vor allem außergerichtliche Einigung. Die Anwaltskosten werden von der D&O-Police mit abgedeckt. So kann schnell und unbürokratisch geschlichtet werden und die Öffentlichkeit bleibt außen vor. Die Mehrheit solcher Schadensersatzansprüche wird über diesen "leisen Weg" verhandelt.

Bilanzschutz:

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz der Bilanzen eines Unternehmens. Pflichtverletzungen von Managern können schnell einen Vermögensschaden von mehreren Millionen Euro zur Folge haben. Die Unternehmen würden diesen Betrag von den Managern einfordern. Können sie den geforderten Betrag nicht leisten, geht das Unternehmen leer aus. Ein D&O-Vertrag, mit einer genügend hohen Deckungssumme, ist die entscheidende Lösung. So sind die hohen Anwalts- und Gerichtskosten abgedeckt und die Versicherungsgesellschaft garantiert bei ausreichend hoher Deckungssumme den Schadensausgleich. Damit sind auch die Bilanzen des Unternehmens geschützt.

Welches Unternehmen braucht einen D&O-Vertrag?

Jedes Unternehmen – von der Mini GmbH bis hin zur Aktiengesellschaft – sollte sich ernsthaft damit auseinandersetzen, seine Manager über einen D&O-Vertrag mit angemessener Deckungssumme abzusichern. Nicht zu vergessen die Organe von Vereinen, Verbänden und Stiftungen. Auch hier sollten sich die Organisationen absichern.

 
D&O-Vertrag schützt Unternehmen

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