
D&O-Beratung im Schadensfall
Immer häufiger werden Manager mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert. Die Beweislast liegt bei den Führungskräften. Im Schadensfall deckt die D&O-Police die Abwehrkosten wie Anwalts- und Gerichtskosten ab. Bei einer nachweislichen Pflichtverletzung kommt der D&O-Versicherer für den Vermögensschaden auf. Hendricks & CO leistet D&O-Beratung im Schadensfall.
Werden Schadensersatzansprüche gestellt, wird von Hendricks & CO eine Kette von komplexen Prozessschritten eingeleitet, die das Unternehmen vor möglichem Imageverlust bewahren, die Bilanzen und natürlich auch das persönliche Vermögen der Manager schützen sollen.
Um einen Imageverlust zu vermeiden, vermittelt Hendricks & CO zwischen den beteiligten Parteien mit dem Ziel, die Auseinandersetzung schnell und geräuschlos beizulegen. Das schützt das Unternehmen und deren Manager vor möglichen "Schlammschlachten" in der Öffentlichkeit. Negative Publicity kann auch schnell negative Auswirkungen auf die Umsätze haben.
Um die Bilanzen zu schützen, sind bei Hendricks & CO gleich zwei Sicherheitsmechanismen aktiv. Zum einen schützt die vereinbarte Deckungssumme der D&O-Police im Falle einer nachweislichen Pflichtverletzung vor überproportionalen Belastungen der Bilanzen. Zum anderen werden die Anwalts- und Gerichtskosten durch die D&O-Police abgedeckt, die auch bei langwierigen Verhandlungen und Prozessen nicht die Performance des Unternehmens beeinträchtigen.
Hendricks & CO ist weltweit für Sie da. Von Deutschland über Australien bis Kolumbien, von Indien bis Israel – als Mitglied der international tätigen Howden Broking Group ist Hendricks & CO in 18 Ländern vertreten. Auch bei einer D&O-Beratung im Schadensfall im Ausland steht Hendricks & CO mit seinem Expertenteam und deren Fachkompetenz zu 100 % an der Seite der Kunden:
Hendricks & CO verfügt über ein umfassendes Expertennetzwerk, bestehend aus D&O-Spezialisten, Sachverständigen und Fachanwälten. Je nach Schadensfall wird das passende Kompetenzteam zusammengestellt.



