
Die Diskriminierungs-Haftpflicht für Europa
Wir schützen Sie beim Vorwurf von Diskriminierung - europaweit
Das Risiko:
Auch für Unternehmen und deren Mitarbeiter gilt: Bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) haften sie mit ihrem Vermögen.
Die Lösung:
Die Diskriminierungs-Haftpflicht-Versicherung HPAGG schützt Unternehmen und deren Tochtergesellschaften sowie dessen Organe und alle Arbeitnehmer vor Schadensersatzansprüchen wegen Diskriminierung.
Der Schutz:
Die Diskriminierungs-Haftpflicht deckt die Kosten für die Abwehr unberechtigter und die Befriedigung begründeter Ansprüche, die innerhalb des versicherten Zeitraums von Anspruchsstellern geltend gemacht werden (Claimsmade-Prinzip).
Abgesichert sind Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Rahmen der Versicherungssumme. Die Diskriminierungs-Haftpflicht enthält zudem eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung ohne Prämienzuschlag, eine Nachmeldefrist von drei Jahren, auch bei Kündigung durch die Versicherungsnehmer. Eine europaweite Deckung ist möglich (nicht allerdings für Großbritannien und Irland).
Wichtiger Hinweis: In vielen angelsächsischen Ländern stützt sich das geltende Recht nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit (Präzedenzfälle). Für Unternehmen mit Common Law-Bezug empfehlen wir deshalb eine Employment Practices Liability Insurance (EPLI).



