D&O Manager-Haftpflicht für Vereine, Verbände, Stiftungen
Die D&O Police für Ehrenamtsträger

D&O-Haftpflicht für Vereine, Verbände, Stiftungen

 

Wir schützen Vereine, Verbände und Stiftungen

 

Das Risiko:

Wie Manager von Unternehmen können auch ehrenamtliche Vorstände und Aufsichtsräte von Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder gemeinnützigen GmbHs für die finanziellen Folgen fehlerhafter Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden. Für sie gelten ähnlich strenge Haftungsregeln wie bei Kapitalgesellschaften – das heißt auch sie haften grundsätzlich unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Bei Vermögensschäden greift weder die normale Haftpflichtversicherung noch lässt sich die Haftung durch die Satzung ausschließen – egal ob es sich um einen Sportverein, eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder einen Kirchenvorstand handelt.

Die Lösung:

Die D&O-Haftpflicht für Vereine, Verbände und Stiftungen (HPV-DO) schützt bestellte und faktische Mitglieder der geschäftsführenden Organe, der Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte von Vereinen, Verbänden, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs sowie deren Stellvertreter. Versicherungsschutz genießen zudem besondere Vertreter gemäß §§ 30, 86 Bürgerliches Gesetzbuch – zum Beispiel Generalbevollmächtigte, Prokuristen und leitende Angestellte. Die Police wurde speziell für Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs mit einem Vermögen (entspricht: Bilanzsumme) unter 50 Millionen Euro entwickelt.

Der Schutz:

Die D&O-Haftpflicht für Vereine, Verbände und Stiftungen schützt Ehrenamtsträger vor persönlicher Haftung im Schadensfall. Die Police bietet einen einfachen Abschluss, günstige Prämien und einen weit reichenden Deckungsschutz bei minimalen Ausschlüssen.

 
Versicherungsschutz für Vereine, Verbände, Stiftungen

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