
Die Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung
Wir schützen Sie vor hohen Prozesskosten
Das Risiko:
Bei Schadensersatzansprüchen kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Parteien. Stehen Ansprüche im Raum, droht Organmitgliedern längst nicht nur, für Vermögensschäden persönlich aufkommen zu müssen. Schon im Vorfeld fallen häufig hohe Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren an, um Ansprüche abzuwehren. Unterdeckungen und vom D&O-Versicherer behauptete Ausschlusstatbestände stellen neben den hohen Schadensersatzforderungen zusätzliche existenzbedrohende Risiken für Manager dar. Mehr als 50 Prozent der bei Hendricks & CO versicherten Unternehmen jeder Größenordnung entscheiden sich deshalb mittlerweile für eine Zusatzversicherung. Drohende Deckungslücken: In der D&O-Versicherung kommt es häufig zu so genannten "Totalschäden". In diesen Fällen entspricht der Umfang des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs exakt der D&O-Deckungssumme.
Auch wenn der tatsächlich entstandene oder behauptete Schaden die D&O-Deckungssumme übersteigt, wird regelmäßig auf den versicherten Betrag geklagt.
In der Regel werden die Abwehrkosten auf die dokumentierte Deckungssumme angerechnet. Kommt es zu einem Vergleich in Höhe der Deckungssumme oder wird der Betrag durch ein gerichtliches Urteil dem Geschädigten zugesprochen, so wird der D&OVersicherer nur Schadensersatz abzüglich der bereits verauslagten Abwehrkosten leisten.Die Deckungslücke ist durch die versicherte Person auszugleichen. Sie kann enorm hoch sein und die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Manager gefährden. Angebliche Ausschlusstatbestände. Um an einer Schadensregulierung vorbeizukommen, operieren D&O-Versicherer in der Praxis sehr häufig mit der Behauptung des Ausschlusstatbestandes. Meist lautet der Vorwurf, es handele sich im konkreten Fall um eine bewusste, wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung. Nichts ist für den Versicherer leichter nachweisbar, als beispielsweise ein bewusster Verstoß gegen Richtlinien, Satzungen oder Anweisungen.
Die Lösung:
Die HPVR schützt als Vermögensschaden-Rechtschutz-Versicherung Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsräte vor den Kosten, die entstehen können, wenn sie aus ihrer Organfunktion heraus wegen Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Die Versicherung deckt analog zur D&O-Police die Kosten der Abwehr von Organhaftungsansprüchen ab und stellt zugleich eine Ergänzung zum D&O-Versicherungsschutz dar. Die Vermögensschaden-Rechtschutz-Versicherung übernimmt zum Beispiel nach Erschöpfung der D&O-Deckungssumme den Kostenanteil, so dass ein vollständiger Schadensausgleich über die D&O-Versicherung möglich wird. Zudem ist der Vorsatzausschluss in den Rechtsschutzbedingungen der Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung so formuliert, dass Rechtskosten lediglich dann nicht übernommen werden, wenn eine versicherte Person den Eintritt eines Schadens herbeiführen wollte. Die vorsätzliche Pflichtverletzung allein führt damit also nicht zum Deckungsausschluss. Erst muss mit rechtskräftigem Urteil festgestellt sein, dass die versicherte Person einen Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.
Fazit:
Die Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung HPVR selbst kennt nur wenige Ausschlüsse. Im Wesentlichen deckt sie lediglich rechtskräftig festgestellte Wirtschaftskriminalität nicht ab.
Der Schutz:
In Kombination mit der D&O-Versicherung HPDO gewährleistet die HPVR als ergänzende Police den maximal möglichen Deckungsschutz der Kosten für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Aber auch als so genannte "Stand-alone-Police" kann sie für Organe eine wichtige Schutzfunktion erfüllen. Zum Beispiel dann, wenn der Abschluss einer D&OVersicherung aufgrund der Risiko- oder Kostensituation für das Unternehmen nicht möglich ist.



