
D&O-Schutz für dem Mittelstand
Wir schützen auch mittelständische Unternehmen und deren Gesellschaften
Das Risiko:
Eine Directors & Officers-Police ist nur etwas für Konzerne? Weit gefehlt. Auch angestellte Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts- und Beiräte von Familienunternehmen oder Handwerksbetrieben können für Vermögensschäden persönlich haftbar gemacht werden. Bei Schadensersatzansprüchen kommt es zudem auch bei mittelständischen Betrieben immer wieder zu teuren juristischen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, D&O-Versicherer und Managern.
Die Lösung:
Die Multi-D&O, der D&O-Schutz für den Mittelstand, schützt die Gesellschaft und deren Organmitglieder gegen die persönliche Haftung aufgrund von Vermögensschäden und eventuell anfallende Anwalts- und Gerichts- bzw. Sachverständigenkosten, wenn der D&O-Versicherer für den Schaden wegen Unterdeckung oder auch behauptetem Ausschlusstatbestand gar nicht oder nur teilweise aufkommt. Die Police ist exakt auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit einem Umsatz bis 250 Millionen Euro zugeschnitten.
Der Schutz:
Der D&O-Schutz für den Mittelstand (Multi-D&O) besteht aus drei Bausteinen, der allen denkbaren Eskalationsstufen von Haftungsfällen aufgrund von Vermögensschäden und daraus sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Rechnung trägt:
Ausgangsfall: Der D&O-Versicherer verweigert aufgrund der Sachlage die sofortige Schadensregulierung. Auf seine Kosten wehrt er den Anspruch zum Beispiel gegen das Organmitglied ab. Verliert der D&O-Versicherer den Abwehrprozess, reguliert er den Schaden und der Fall ist erledigt. Die Kosten hierfür sind über den Baustein 1 – den ganz normalen D&O-Schutz der HPDO (D&O Manager-Versicherung) – abgedeckt.
Eskalationsstufe eins: Der D&O-Versicherer erkennt den Schaden nicht als ein unter die Police fallendes Ereignis an und verweigert die Abwehr des Anspruchs. Hier greift der Baustein 2 – HPVR – d.h. die Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung wird aktiv und wehrt die gestellten Schadensersatzansprüche ab. Bei erfolgreicher Abwehr ist der Fall erledigt.
Eskalationsstufe zwei: Ist die Abwehr des Haftungsanspruches nicht erfolgversprechend, so stehen in der Regel Vergleichsverhandlungen an. Hier ist nun die Teilnahme des D&O-Versicherers zwingend und Baustein 3 – die D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung (HPDR) – greift ein. Der Rechtsschutzversicherer der Multi-D&O trägt die Kosten der Klage gegen den D&O-Versicherer. Damit müssen betroffene Organmitglieder weder die Abwehrkosten tragen, die sich im zivilrechtlichen Haftungsverfahren für sie ergeben können, noch die Kosten, die entstehen, wenn sie eine Deckungsklage gegen ihren zahlungsunwilligen D&O-Versicherer anstreben müssen. Die Multi-D&O bietet daher den optimalen D&O-Schutz für dem Mittelstand.



